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34f-Nachfolge

Fachinformation für die Mandatsbegleitung

Nachfolge und Verkauf von §34f-Beständen

Will ein Finanzanlagenvermittler seinen Bestand aus Investmentfonds abgeben, sind Steuerberater, Unternehmensberater und Betriebswirte oft die ersten Ansprechpartner. Diese Seite ordnet die Fragen, die dabei auftauchen: Was ist der Bestand wert, welcher Weg passt, und wie läuft die Übertragung ab? Die Beiträge nennen Kriterien und Prüffragen, die sich im Mandantengespräch verwenden lassen.

Einstiege nach Berufsgruppe

Pool, Börse oder Direktkäufer im Überblick

KriteriumPoolBörse / VermittlerDirektkäufer
VertragspartnerPool, Poolgesellschaft oder angebundener Vermittlerspäterer Käufer; Börse vermitteltspäterer Betreuer selbst
Vertragspartner = späterer Betreuer?vom Modell abhängigvom Käufer abhängigja
Zahl der Beteiligtenmittelhöher (Verkäufer, Börse, Käufer)niedrig
Stellen, die am Übergang mitverdienenvom Pool abhängigBörse/Vermittler (Provision/Paket)keine Vermittlungsstufe
Datenkette vor Vertragsschlussinnerhalb der PoolgruppeBörse und mehrere Interessentenein Interessent je Anfrage
Marktübersicht / Preisvergleicheher im eigenen Netzwerkhochdurch parallele Anfragen herstellbar
Klarheit über den späteren Betreuervom Modell abhängigerst nach Auswahl des Käufersvon Beginn an
Technische ÜbertragungRoutine im eigenen Pool möglichvom Käufer und dessen Pool abhängigvom Käufer und dessen Pool abhängig

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer

Woran man einen guten Direktkäufer erkennt

Vertragspartner gleich Betreuer. Wer den Vertrag unterschreibt, betreut auch die Kunden.

  • Kein automatischer Preisvergleich. Wer nur mit einem Direktkäufer spricht, hat keinen Marktvergleich. Lösung: mehrere Direktkäufer parallel anfragen und die Angebote mit denselben Prüffragen auf eine gemeinsame Basis bringen (siehe „Bewertung eines §34f-Bestands“). So entsteht Wettbewerb ohne Vermittlungsstufe.
  • Kapazität des Käufers. Kann der Käufer die Zahl der Kunden, die Produktbreite und die Regionen tatsächlich betreuen? Lösung: sich das Betreuungskonzept schriftlich geben lassen: Zahl der Betreuer, Erreichbarkeit, Form der Betreuung (persönlich, telefonisch, digital) und einen benannten Betreuer für die übernommenen Kunden.
  • Bonität bei Raten oder Verrentung. Bei gestreckter Zahlung hängt der Erlös des Verkäufers über Jahre an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Lösung: Sicherheiten vor Vertragsschluss vereinbaren, etwa eine Bankbürgschaft oder eine Sicherungsabtretung, eine höhere Anzahlung oder Teilzahlung zum Stichtag, dazu Auskünfte; Ausgestaltung anwaltlich prüfen.
  • Erlaubnisumfang. Deckt die Erlaubnis des Käufers alle Kategorien nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 GewO ab, die im Bestand vorkommen? Lösung: Registerauszug und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht nach § 9 FinVermV) vor Vertragsschluss vorlegen lassen und mit der Bestandsübersicht abgleichen.
  • Weitergabe ausschließen. Lösung: im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Bestand selbst betreut, und regeln, was bei einer späteren Weiterveräußerung gilt.

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer, Weg 3

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