Fachinformation für die Mandatsbegleitung
Nachfolge und Verkauf von §34f-Beständen
Will ein Finanzanlagenvermittler seinen Bestand aus Investmentfonds abgeben, sind Steuerberater, Unternehmensberater und Betriebswirte oft die ersten Ansprechpartner. Diese Seite ordnet die Fragen, die dabei auftauchen: Was ist der Bestand wert, welcher Weg passt, und wie läuft die Übertragung ab? Die Beiträge nennen Kriterien und Prüffragen, die sich im Mandantengespräch verwenden lassen.
Einstiege nach Berufsgruppe
Pool, Börse oder Direktkäufer im Überblick
| Kriterium | Pool | Börse / Vermittler | Direktkäufer |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Pool, Poolgesellschaft oder angebundener Vermittler | späterer Käufer; Börse vermittelt | späterer Betreuer selbst |
| Vertragspartner = späterer Betreuer? | vom Modell abhängig | vom Käufer abhängig | ja |
| Zahl der Beteiligten | mittel | höher (Verkäufer, Börse, Käufer) | niedrig |
| Stellen, die am Übergang mitverdienen | vom Pool abhängig | Börse/Vermittler (Provision/Paket) | keine Vermittlungsstufe |
| Datenkette vor Vertragsschluss | innerhalb der Poolgruppe | Börse und mehrere Interessenten | ein Interessent je Anfrage |
| Marktübersicht / Preisvergleich | eher im eigenen Netzwerk | hoch | durch parallele Anfragen herstellbar |
| Klarheit über den späteren Betreuer | vom Modell abhängig | erst nach Auswahl des Käufers | von Beginn an |
| Technische Übertragung | Routine im eigenen Pool möglich | vom Käufer und dessen Pool abhängig | vom Käufer und dessen Pool abhängig |
Woran man einen guten Direktkäufer erkennt
Vertragspartner gleich Betreuer. Wer den Vertrag unterschreibt, betreut auch die Kunden.
- Kein automatischer Preisvergleich. Wer nur mit einem Direktkäufer spricht, hat keinen Marktvergleich. Lösung: mehrere Direktkäufer parallel anfragen und die Angebote mit denselben Prüffragen auf eine gemeinsame Basis bringen (siehe „Bewertung eines §34f-Bestands“). So entsteht Wettbewerb ohne Vermittlungsstufe.
- Kapazität des Käufers. Kann der Käufer die Zahl der Kunden, die Produktbreite und die Regionen tatsächlich betreuen? Lösung: sich das Betreuungskonzept schriftlich geben lassen: Zahl der Betreuer, Erreichbarkeit, Form der Betreuung (persönlich, telefonisch, digital) und einen benannten Betreuer für die übernommenen Kunden.
- Bonität bei Raten oder Verrentung. Bei gestreckter Zahlung hängt der Erlös des Verkäufers über Jahre an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Lösung: Sicherheiten vor Vertragsschluss vereinbaren, etwa eine Bankbürgschaft oder eine Sicherungsabtretung, eine höhere Anzahlung oder Teilzahlung zum Stichtag, dazu Auskünfte; Ausgestaltung anwaltlich prüfen.
- Erlaubnisumfang. Deckt die Erlaubnis des Käufers alle Kategorien nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 GewO ab, die im Bestand vorkommen? Lösung: Registerauszug und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht nach § 9 FinVermV) vor Vertragsschluss vorlegen lassen und mit der Bestandsübersicht abgleichen.
- Weitergabe ausschließen. Lösung: im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Bestand selbst betreut, und regeln, was bei einer späteren Weiterveräußerung gilt.
Fachbeiträge
Wege
Pool, Börse oder Direktkäufer: Wege der §34f-Bestandsübertragung im Vergleich
Will ein Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO in den Ruhestand gehen oder sein Geschäft verkleinern, stellt sich früh die Frage: Wer soll den Bestand übernehmen, und wie findet man ihn?
Bewertung
Bewertung eines §34f-Bestands: Kriterien für Berater
„Was ist mein Bestand wert?“ ist oft die erste Frage, mit der ein Finanzanlagenvermittler zu seinem Steuerberater kommt.
Ablauf
Checkliste und Ablauf: Übertragung eines §34f-Bestands in der Mandatsbegleitung
Die Übertragung eines Bestands aus Investmentfonds nach § 34f GewO berührt Gewerberecht, Vertragsrecht, Datenschutz und Steuerrecht zugleich.