Zum Inhalt
34f-Nachfolge

Einstieg

Für Betriebswirte

Bewertung, Nettoerlös und Vergleich von Angeboten

Ein §34f-Bestand ist eine Ertragserwartung aus Kundenbeziehungen. Wer ihn betriebswirtschaftlich begleitet, rechnet mit Barwerten, Abschmelzung und Zahlungsmodellen und fragt, welcher Betrag nach allen Zwischenstufen beim Verkäufer ankommt. Der Lesepfad unten beginnt deshalb bei der Bewertung.

Lesepfad

  1. Bewertung eines §34f-Bestands: Bewertungswert und Nettoerlös

    Bewertungsmethoden, Werttreiber und der Unterschied zwischen Bewertungswert und Nettoerlös.

  2. Pool, Börse oder Direktkäufer: Wege der §34f-Bestandsübertragung im Vergleich

    Wie viele Stellen am Übergang beteiligt sind und was das für den Spielraum beim Kaufpreis bedeutet.

  3. Checkliste und Ablauf: Übertragung eines §34f-Bestands in der Mandatsbegleitung

    Der Ablauf in sieben Phasen, mit den Punkten, an denen Angebote vergleichbar gemacht werden.

Woran man einen guten Direktkäufer erkennt

Vertragspartner gleich Betreuer. Wer den Vertrag unterschreibt, betreut auch die Kunden.

  • Kein automatischer Preisvergleich. Wer nur mit einem Direktkäufer spricht, hat keinen Marktvergleich. Lösung: mehrere Direktkäufer parallel anfragen und die Angebote mit denselben Prüffragen auf eine gemeinsame Basis bringen (siehe „Bewertung eines §34f-Bestands“). So entsteht Wettbewerb ohne Vermittlungsstufe.
  • Kapazität des Käufers. Kann der Käufer die Zahl der Kunden, die Produktbreite und die Regionen tatsächlich betreuen? Lösung: sich das Betreuungskonzept schriftlich geben lassen: Zahl der Betreuer, Erreichbarkeit, Form der Betreuung (persönlich, telefonisch, digital) und einen benannten Betreuer für die übernommenen Kunden.
  • Bonität bei Raten oder Verrentung. Bei gestreckter Zahlung hängt der Erlös des Verkäufers über Jahre an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Lösung: Sicherheiten vor Vertragsschluss vereinbaren, etwa eine Bankbürgschaft oder eine Sicherungsabtretung, eine höhere Anzahlung oder Teilzahlung zum Stichtag, dazu Auskünfte; Ausgestaltung anwaltlich prüfen.
  • Erlaubnisumfang. Deckt die Erlaubnis des Käufers alle Kategorien nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 GewO ab, die im Bestand vorkommen? Lösung: Registerauszug und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht nach § 9 FinVermV) vor Vertragsschluss vorlegen lassen und mit der Bestandsübersicht abgleichen.
  • Weitergabe ausschließen. Lösung: im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Bestand selbst betreut, und regeln, was bei einer späteren Weiterveräußerung gilt.

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer, Weg 3

Pool, Börse oder Direktkäufer im Überblick

KriteriumPoolBörse / VermittlerDirektkäufer
VertragspartnerPool, Poolgesellschaft oder angebundener Vermittlerspäterer Käufer; Börse vermitteltspäterer Betreuer selbst
Vertragspartner = späterer Betreuer?vom Modell abhängigvom Käufer abhängigja
Zahl der Beteiligtenmittelhöher (Verkäufer, Börse, Käufer)niedrig
Stellen, die am Übergang mitverdienenvom Pool abhängigBörse/Vermittler (Provision/Paket)keine Vermittlungsstufe
Datenkette vor Vertragsschlussinnerhalb der PoolgruppeBörse und mehrere Interessentenein Interessent je Anfrage
Marktübersicht / Preisvergleicheher im eigenen Netzwerkhochdurch parallele Anfragen herstellbar
Klarheit über den späteren Betreuervom Modell abhängigerst nach Auswahl des Käufersvon Beginn an
Technische ÜbertragungRoutine im eigenen Pool möglichvom Käufer und dessen Pool abhängigvom Käufer und dessen Pool abhängig

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer