Einstieg
Für Betriebswirte
Bewertung, Nettoerlös und Vergleich von Angeboten
Ein §34f-Bestand ist eine Ertragserwartung aus Kundenbeziehungen. Wer ihn betriebswirtschaftlich begleitet, rechnet mit Barwerten, Abschmelzung und Zahlungsmodellen und fragt, welcher Betrag nach allen Zwischenstufen beim Verkäufer ankommt. Der Lesepfad unten beginnt deshalb bei der Bewertung.
Lesepfad
- Bewertung eines §34f-Bestands: Bewertungswert und Nettoerlös
Bewertungsmethoden, Werttreiber und der Unterschied zwischen Bewertungswert und Nettoerlös.
- Pool, Börse oder Direktkäufer: Wege der §34f-Bestandsübertragung im Vergleich
Wie viele Stellen am Übergang beteiligt sind und was das für den Spielraum beim Kaufpreis bedeutet.
- Checkliste und Ablauf: Übertragung eines §34f-Bestands in der Mandatsbegleitung
Der Ablauf in sieben Phasen, mit den Punkten, an denen Angebote vergleichbar gemacht werden.
Woran man einen guten Direktkäufer erkennt
Vertragspartner gleich Betreuer. Wer den Vertrag unterschreibt, betreut auch die Kunden.
- Kein automatischer Preisvergleich. Wer nur mit einem Direktkäufer spricht, hat keinen Marktvergleich. Lösung: mehrere Direktkäufer parallel anfragen und die Angebote mit denselben Prüffragen auf eine gemeinsame Basis bringen (siehe „Bewertung eines §34f-Bestands“). So entsteht Wettbewerb ohne Vermittlungsstufe.
- Kapazität des Käufers. Kann der Käufer die Zahl der Kunden, die Produktbreite und die Regionen tatsächlich betreuen? Lösung: sich das Betreuungskonzept schriftlich geben lassen: Zahl der Betreuer, Erreichbarkeit, Form der Betreuung (persönlich, telefonisch, digital) und einen benannten Betreuer für die übernommenen Kunden.
- Bonität bei Raten oder Verrentung. Bei gestreckter Zahlung hängt der Erlös des Verkäufers über Jahre an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Lösung: Sicherheiten vor Vertragsschluss vereinbaren, etwa eine Bankbürgschaft oder eine Sicherungsabtretung, eine höhere Anzahlung oder Teilzahlung zum Stichtag, dazu Auskünfte; Ausgestaltung anwaltlich prüfen.
- Erlaubnisumfang. Deckt die Erlaubnis des Käufers alle Kategorien nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 GewO ab, die im Bestand vorkommen? Lösung: Registerauszug und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht nach § 9 FinVermV) vor Vertragsschluss vorlegen lassen und mit der Bestandsübersicht abgleichen.
- Weitergabe ausschließen. Lösung: im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Bestand selbst betreut, und regeln, was bei einer späteren Weiterveräußerung gilt.
Pool, Börse oder Direktkäufer im Überblick
| Kriterium | Pool | Börse / Vermittler | Direktkäufer |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Pool, Poolgesellschaft oder angebundener Vermittler | späterer Käufer; Börse vermittelt | späterer Betreuer selbst |
| Vertragspartner = späterer Betreuer? | vom Modell abhängig | vom Käufer abhängig | ja |
| Zahl der Beteiligten | mittel | höher (Verkäufer, Börse, Käufer) | niedrig |
| Stellen, die am Übergang mitverdienen | vom Pool abhängig | Börse/Vermittler (Provision/Paket) | keine Vermittlungsstufe |
| Datenkette vor Vertragsschluss | innerhalb der Poolgruppe | Börse und mehrere Interessenten | ein Interessent je Anfrage |
| Marktübersicht / Preisvergleich | eher im eigenen Netzwerk | hoch | durch parallele Anfragen herstellbar |
| Klarheit über den späteren Betreuer | vom Modell abhängig | erst nach Auswahl des Käufers | von Beginn an |
| Technische Übertragung | Routine im eigenen Pool möglich | vom Käufer und dessen Pool abhängig | vom Käufer und dessen Pool abhängig |