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34f-Nachfolge

Einstieg

Für Steuerberater

§34f-Bestandsverkauf in der Mandatsbegleitung

Kommt ein Finanzanlagenvermittler mit dem Wunsch, seinen Bestand zu verkaufen, liegen die entscheidenden Zahlen meist schon in der Kanzlei: Provisionsabrechnungen, Abschlüsse, die Entwicklung der Erträge über mehrere Jahre. Daraus lässt sich die Ertragsbasis ableiten und bereinigen, auf der jedes Angebot aufbaut. Ebenso wichtig ist, was am Ende beim Mandanten ankommt: nach allen Zwischenstufen zwischen Verkäufer und Käufer und nach Steuern, je nach Rechtsform und Zahlungsmodell. Der Lesepfad unten führt in dieser Reihenfolge durch die Beiträge.

Steuerberater und Unternehmensberater sind meist nicht die Bewerter des Bestands im engeren Sinn, aber sie sind die Personen, die die Zahlen des Mandanten am besten kennen. Sie können die Ertragsbasis aus den Abschlüssen ableiten und bereinigen, die steuerlichen Folgen verschiedener Zahlungsmodelle durchrechnen und den Mandanten davor bewahren, nur auf den höchsten Nominalbetrag zu schauen. Wo ein förmliches Bewertungsgutachten gebraucht wird, etwa im Familien- oder Erbfall, sollte der Auftrag klar abgegrenzt werden.

Aus: Bewertung eines §34f-Bestands, Rolle des Beraters

Lesepfad

  1. Bewertung eines §34f-Bestands: Kriterien für Berater

    Zuerst die Grundlage: was bewertet wird, wie sich die Ertragsbasis bereinigen lässt und wie man Angebote auf den Nettoerlös umrechnet.

  2. Checkliste und Ablauf, Phase 6: Steuerliche Prüffragen

    Die gesetzlichen Eckpunkte für die Planung: §§ 16 und 34 EStG, Gewerbesteuer, Raten und Renten.

  3. Pool, Börse oder Direktkäufer: Wege der §34f-Bestandsübertragung im Vergleich

    Welcher Weg zum Mandanten passt und mit welchen Fragen sich die Angebote vergleichen lassen.

Woran man einen guten Direktkäufer erkennt

Vertragspartner gleich Betreuer. Wer den Vertrag unterschreibt, betreut auch die Kunden.

  • Kein automatischer Preisvergleich. Wer nur mit einem Direktkäufer spricht, hat keinen Marktvergleich. Lösung: mehrere Direktkäufer parallel anfragen und die Angebote mit denselben Prüffragen auf eine gemeinsame Basis bringen (siehe „Bewertung eines §34f-Bestands“). So entsteht Wettbewerb ohne Vermittlungsstufe.
  • Kapazität des Käufers. Kann der Käufer die Zahl der Kunden, die Produktbreite und die Regionen tatsächlich betreuen? Lösung: sich das Betreuungskonzept schriftlich geben lassen: Zahl der Betreuer, Erreichbarkeit, Form der Betreuung (persönlich, telefonisch, digital) und einen benannten Betreuer für die übernommenen Kunden.
  • Bonität bei Raten oder Verrentung. Bei gestreckter Zahlung hängt der Erlös des Verkäufers über Jahre an der Zahlungsfähigkeit des Käufers. Lösung: Sicherheiten vor Vertragsschluss vereinbaren, etwa eine Bankbürgschaft oder eine Sicherungsabtretung, eine höhere Anzahlung oder Teilzahlung zum Stichtag, dazu Auskünfte; Ausgestaltung anwaltlich prüfen.
  • Erlaubnisumfang. Deckt die Erlaubnis des Käufers alle Kategorien nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 GewO ab, die im Bestand vorkommen? Lösung: Registerauszug und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht nach § 9 FinVermV) vor Vertragsschluss vorlegen lassen und mit der Bestandsübersicht abgleichen.
  • Weitergabe ausschließen. Lösung: im Vertrag festhalten, dass der Käufer den Bestand selbst betreut, und regeln, was bei einer späteren Weiterveräußerung gilt.

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer, Weg 3

Pool, Börse oder Direktkäufer im Überblick

KriteriumPoolBörse / VermittlerDirektkäufer
VertragspartnerPool, Poolgesellschaft oder angebundener Vermittlerspäterer Käufer; Börse vermitteltspäterer Betreuer selbst
Vertragspartner = späterer Betreuer?vom Modell abhängigvom Käufer abhängigja
Zahl der Beteiligtenmittelhöher (Verkäufer, Börse, Käufer)niedrig
Stellen, die am Übergang mitverdienenvom Pool abhängigBörse/Vermittler (Provision/Paket)keine Vermittlungsstufe
Datenkette vor Vertragsschlussinnerhalb der PoolgruppeBörse und mehrere Interessentenein Interessent je Anfrage
Marktübersicht / Preisvergleicheher im eigenen Netzwerkhochdurch parallele Anfragen herstellbar
Klarheit über den späteren Betreuervom Modell abhängigerst nach Auswahl des Käufersvon Beginn an
Technische ÜbertragungRoutine im eigenen Pool möglichvom Käufer und dessen Pool abhängigvom Käufer und dessen Pool abhängig

Aus: Pool, Börse oder Direktkäufer